Kartenlegen für Nicht-Anwesende


[ zurück zum Archiv ]

Abgeschickt von Sarah am 03 September, 2001 um 21:48:24:

Antwort auf: Re: ihr schwarzmagischen Hexen :-)) und zum dritten! von Antje am 03 September, 2001 um 20:02:50:

Hallo Antje und alle anderen,

für mich gibt es da schon einen Unterschied. Das hat nichts mit erhobenem Zeigefinger zu tun sondern eher: mischt sich da jemand in die Privatsphäre eines anderen Menschen ein, in die er eigentlich keinen Zugang hat, oder ist es die Sorge um das Wohlergehen eines anderen Menschen...

Als meine Mutter zum Beispiel nach meinem Schicksal fragte, hat sie mich nicht vorher gefragt. Als sie mir das Ergebnis hinterher erzählte, merkte ich schon, dass mir das nicht so ganz gefiel, dass da über mich Karten befragt wurden, ohne vorher meine Einwilligung einzuholen. Aber es war meine Mutter, und ihr lag halt mein Wohl am Herzen.

Ich habe auch mal im ausdrücklichen Auftrag meiner Cousine eine Kartenlegerin nach derem Schicksal befragen sollen. Die Kartenlegerin hat sich geweigert, dies zu tun. Ich glaube nicht, weil sie es nicht konnte, sondern weil es einfach nicht o.k. ist. Ich denke, es ist schon ein heikles Thema.

Wahrscheinlich würde ich es ablehnen, für nicht Anwesende die Karten auszulegen. Ich weiß nicht, wie der Frager mit dem erworbenen Wissen umgeht, und in gewissem Sinne würde ich eine mir selbst auferlegte Schweigepflicht verletzen.

Von daher kann ich den Eremit schon verstehen, nur stammt er vielleicht noch aus einer anderen Generation mit ganz anderem Ehrenkodex und anderer Erziehung ?!

Herzliche Grüße
Sarah


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:


[ zurück zum Archiv ]